Allgemeine Verkaufs-und Lieferbedingungen

Lieferfrist
Der auf der Bestätigung angegebene Liefertermin wird nach Möglichkeit eingehalten, ist aber unverbindlich.

Lieferung
Nach jeweils gültiger Vereinbarung.

Reklamation
Differenzen in den Stückzahlen und Transportschäden sind sofort nach Erhalt der Ware zu melden, andere Mängel nach Festlegung, jedoch spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware. SBB Transportschäden sind beim zuständigen Güterverteilzentrum zu melden.

Preis
Die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Preise verstehen sich exklusive MWST und können variieren. Verteuerung des Materials, Erhöhung der Arbeitslöhne, neue oder erhöhte Zölle, Transportkosten, Lohnerhöhungen, Kursschwankungen und dergleichen, die nach Abgabe eines Angebotes oder nach Auftragsbestätigung dazukommen und die angebotene oder verkaufte Ware verteuern, berechtigen zu einer entsprechenden Änderung des Kaufpreises gegenüber dem Besteller.

Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich rein netto, zahlbar innert 30 Tagen ab Fakturadatum, sofern nicht andere Konditionen vereinbart worden sind.
Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, ohne Inverzugsetzung 5% Verzugszins zu verrechnen.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der BenchTech Allemann AG. Die BenchTech Allemann AG ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentums-vorbehaltregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde gibt mit seiner Unterschrift zu diesem Vertrag (und Lieferschein ) sein Einverständnis im Sinne des Art. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes betreffend die Eintragung der Eigentumsvorbehalte, so dass der Lieferant den Eigentumsvorbehalt ohne Mitwirken des Kunden eintragen lassen kann.

Garantie
Auf alle Artikel gewähren wir eine Garantie (gem. Bestimmungen des jeweiligen Produzenten). Massgebend ist das Datum der Faktura. Schäden, die auf unsachgemässe Behandlung schliessen lassen, werden von uns nicht als Garantiefall akzeptiert. Bei angelieferten Bezugsmaterialien, Holz- oder Farbmustern können wir keine Garantie übernehmen.

Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile 2500 Biel. Anwendbar ist das Schweizerische Recht.

Rotkreuz 2025